Erklärung der Zufriedenheitsgarantie
Ab 1. Januar 2022 sind in der Garantieerklärung zwingend folgende Angaben zu machen.
SFplus Personal GmbH
Beckmannweg 17
72076 Tübingen
Gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers sind durch diese Zufriedenheitsgarantie nicht eingeschränkt.
Die Zufriedenheitsgarantie umfasst den Beratungs- und Begleitprozess. Wir wollen, dass Sie voll zufrieden sind! Daher erhalten Sie von uns diese Zufriedenheitsgarantie, die unsere Leistungserfüllung im Rahmen der ersten vier Wochen der Zusammenarbeit umfasst. Im Verlauf des Beratungsprozesses in Abstimmung mit und durch Sie beauftragte Software-Lösungen sind hierbei nicht umfasst. Hier gelten die Bestimmungen des Software-anbietenden Unternehmens.
Sollten Sie innerhalb der ersten vier Wochen nicht zufrieden sein, melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns. Sie erhalten Ihr Geld zurück, ohne wenn und aber! Diese Zufriedenheitsgarantie ist auch als Teil des Vertrages Ihnen schriftlich dauerhaft zur Verfügung gestellt worden.